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XVIII. Deutsch-Koreanisches Forum / AG 2: Die Rolle beider Länder in der Weltgesundheit

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Panel AG2

Die Arbeitsgruppe wurde von Johannes Klausa, Director, Aid to the Church in Need (3.v.r.) geleitet

Vorsitz: Johannes Klausa, Director, Aid to the Church in Need
Referent: Prof. Dr. Myeongsei Sohn, Chairman des Institute for Global Engagement and Empowerment der Yonsei Universität (IGEE) und ehemaliger Präsident des Health Insurance Review and Assessment Service (HIRA).
Referentin: Heike Baehrens MdB, stv. Vorsitzende der Deutsch-Koreanischen Parlamentariergruppe, Vorsitzende des Unterausschusses Globale Gesundheit des Deutschen Bundestages

Der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Korea und Deutschland auf dem Gebiet des Gesundheitswesens begannen im Grunde ab dem Jahre 1885. Auf deutscher Seite spielt – neben amerikanischen Einflüssen – Richard Wunsch, als Leibarzt des Königs, eine zentrale Rolle. Das spiegelt sich bis heute in der Verleihung des anerkannten Richard-Wunsch-Preises wider. Als die westliche Medizin in das koreanische Reich eintrat, gingen viele Ärzte zum Studium nach Deutschland. Der britische Ökonom Brian Abel-Smith sagte: „Die koreanische nationale Krankenversicherung ist ein Enkelkind Deutschlands.“ Dieser Logik folgend gilt das japanische Modell „als Kind Deutschlands“.

Prof. Dr. Myeongsei Sohn und Heike Baehrens MdB

Die deutsche Unterstützung, Kooperation und Erfahrung ist bis heute die Grundlage für die Entwicklung des koreanischen Gesundheitssystems. Korea hat dieses aber weiterentwickelt und effizienter gestaltet. So geben OECD-Staaten im Durchschnitt 9 bis 9,5% des BIP für die Gesundheitsversorgung aus, in Korea dagegen sind es nur 7,5% – und dies zur Zufriedenheit der Patienten.

Auch in Sachen Nachhaltigkeit agiert Korea erfolgreich, die Regierung verfügt über nationale Krankenversicherungsreserven von insgesamt 30 Milliarden US-Dollar. Dies ist in der Geschichte der nationalen Krankenversicherung beispiellos. Hinzu kommt die operative Transparenz des Krankenversicherungssystems, durch IT-Einsatz, lange vor Deutschland und Japan aufgrund des Mangels an personellen und materiellen Ressourcen.

Darüber hinaus wird durch diese technologische Entwicklung die elektronische Krankenakte von medizinischen Einrichtungen in das nationale Krankenversicherungssystem integriert, um als elektronische Krankenakte zu fungieren. Korea ist somit in der Lage, auf Gesundheitsrisiken wie das Middle East Respiratory Syndrome (MERS) zu reagieren.  Bei der Lieferung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sind die südostasiatischen Länder jedoch einem sehr schlechten Umfeld ausgesetzt. In dieser Hinsicht könnte die Zusammenarbeit zwischen der Republik Korea und Deutschland im Gesundheitssektor weiter ausgebaut werden. Erstens im Know-How-Transfer, zweitens durch verstärkten Einsatz von KI, drittens durch gemeinsame aktive internationale Entwicklungszusammenarbeit sowie viertens durch die Nutzung der Erfahrungen der deutschen Einheit im Austausch und in der Zusammenarbeit in Bezug auf eine mögliche koreanische Wiedervereinigung.

Zusammenfassend sollten die einzigartigen Kompetenzen, die Infrastruktur und die Erungenschaften Koreas im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und in Zukunftsfeldern der Medizintechnik durch die Zusammenarbeit mit der deutschen Industrie für Fertigungstechnologie und fortschrittliche Einrichtungen weiterentwickelt und standardisiert werden.

Heike Baehrens, MdB, stellv. Vorsitzende der deutsch-koreanischen Parlamentariergruppe im Deutschen Bundestag, Vorsitzende des Unterausschusses für Globale Gesundheit

‚Gesundes Leben und Wohlergehen für alle‘ – so lautet das dritte Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen (SGD-3) bis 2030. Dies ist nicht nur aus humanitärer Sicht notwendig, sondern auch volkswirtschaftlich vernünftig. Die Verbesserung der Gesundheit ist dabei eine globale Aufgabe geworden.

Die Mehrheit der Weltbevölkerung lebt noch immer auf einem Niveau mittleren Einkommens und niedrigerer Lebenserwartung als die sogenannten „Wealthy-healthy-Länder“, zu denen auch Korea und Deutschland gehören. Unsere Nationen sind sich von der sozio-ökonomischen Struktur und den Gesundheitsdaten sehr ähnlich und kämpfen vielfach mit denselben Herausforderungen. Korea hat dabei im Bereich der Digitalisierung viel anzubieten. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung zur Erreichung der SDGs mit vereinigter Expertise auch für die Bevölkerung des globalen Südens eine Basis-Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Zwei Beispiele: 90 Prozent aller Menschen weltweit atmen täglich verschmutze Luft ein und schädigen dadurch auf Dauer ihre Lunge. Chronische Atemwegs- und Lungenerkrankungen nehmen seit Jahrzehnten zu – auch bei uns in Deutschland und in Korea. Auch am Beispiel der zunehmenden Antimikrobielle Resistenzen (AMR) lässt sich ablesen, dass solcherlei Probleme weder von einem noch von einigen wenigen Ländern gelöst werden können. Hieraus resultiert auch das ‚One health Konzept‘ zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen.

Die Bundesregierung hat erstmals im Jahr 2013 ein ressortübergreifendes Konzept zur Globalen Gesundheitspolitik verabschiedet. Ziel ist es, die einzelnen angrenzenden Politikfelder, wie z.B. Entwicklungszusammenarbeit, Bildung und Forschung, Umwelt, Wirtschaft, Sicherheit, Menschenrechte, Landwirtschaft und Ernährung etc. zu harmonisieren und sektorübergreifende Lösungsansätze zu entwickeln. Um auf die aktuellen internationalen Entwicklungen und veränderten Herausforderungen einzugehen, wurde im Koalitionsvertrag 2017 vereinbart, eine neue deutsche Strategie der Bundesregierung zur Globalen Gesundheit zu entwickeln. Sie wird für Ende des Jahres erwartet.

Wichtige Partner zur Erreichung des SGD 3-Ziels sind – neben der Zusammenarbeit auf nationaler Ebene – die vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie etwa „Ärzte ohne Grenzen“ oder das Medikamentenhilfswerk „action medeor“.
Das Ziel bleibt eine globale Gesundheitsgovernance. Deutschland und Korea sind hier beachtete Impulsgeber und wichtige Kooperationspartner auf bilateraler wie auf multilateraler Ebene, weil wir wirtschaftlich und aufgrund unserer Erfahrung das Potenzial dazu haben. Es liegt auch in unserer gemeinsamen Verantwortung, die ODA-Mittel unserer Länder für den Bereich Gesundheit deutlich zu erhöhen und die WHO zu stärken. Denn nur sie kann für einen globalen Ordnungsrahmen sorgen, innerhalb dessen sich alle anderen Akteure bewegen.

Diskussion:
In Korea liegen durch das besonders früh implementierte it-gestützte Erfassungssystem Unmengen an Patientendaten vor, die jedoch aus Datenschutzgründen nicht vollumfänglich genutzt werden können. Hier stellt sich eine zentrale Datenschutzfrage. Nur mit Zustimmung der Betroffenen dürfen Daten analysiert werden, sodass nur ein Bruchteil der insgesamt 36 Hektabyte an Patientendaten zur Analyse zur Verfügung steht. Ausnahme existieren jedoch bei der Bekämpfung von Seuchen wie MERS oder Erkrankungen wie Hepatitis A und B. Die Gefährdung der nationalen Gesundheit wird hier dem individuellen Datenschutz übergeordnet. Deutschland hingegen stellt das Selbstbestimmungsrecht vor dem Hintergrund der Erfahrung aus dem Nationalsozialismus und dessen Euthanasieprogrammen über das allgemeine Wohlergehen, Stichwort: gläserner Patient.

Ein weiterer Unterschied wird in Korea sichtbar: Bei gegebenem Verdacht können Ärzte über die Einwohnerregistriernummer persönliche Ein- und Ausreisedaten einsehen, sodass z.B. Fiebersymptome, wie sie bei MERS auftreten, mit Reisedaten abgleichbar werden. Dies ist in dieser Form in Deutschland keine Praxis und stieße hierzulande auf große Vorbehalte und Widerstände. Diese Sichtweise stößt – zumindest bei der älteren Generation – in Korea auf Unverständnis, da traditionell die Meinung herrscht: „Wenn man krank ist, soll man darüber reden.“ (koreanisches Stichwort). Jüngere koreanische Generationen jedoch weisen hier eine bedeutend höhere Datensensibilität auf. Doch selbst in deutschen Expertenkreisen werden Bremseffekte erkannt, die der Datenschutz bei wichtigen Innovationsprozessen verursacht.

Die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht z.B. „real time communication“ bei Arzneimittelverschreibung, was zu Kostensenkungen führt. Jedoch ermöglicht diese Neuerung gleichzeitig einen Einblick in den gesamten Einnahmeverlauf, was selbst koreanische Experten kritisch sehen. Man sollte zwar aus Behandlungsgründen versuchen, relevante Informationen weiterzugeben, diese jedoch durch intelligente, noch zu entwickelnde Screeningverfahren anonymisieren.

Deutschland und Korea sollten sich deswegen in Datenschutzfragen verstärkt austauschen, um eine angemessene Balance zwischen it-gestützter Effizienzsteigerung auf der einen sowie dem notwendigen Grad an Offenlegung persönlicher Gesundheitsdaten auf der anderen Seite zu finden, gerade auch weil unsere Systeme sich aus geschichtlichen Gründen ähneln. Flankiert werden sollte dies durch ein akkurates Evaluierungssystem, welches gemeinsam aufzubauen ist. So können auch international wichtige Standards gesetzt werden.

Geschrieben: Christoph Pollmann, stv. Generalsekretär ADeKo e.V.

Posted on 24. September 2019
By Thomas Konhäuser

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